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EU beschließt verbindliche Regelung zur Minderung von Leerlaufverlusten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Floris Akkerman   

EU beschließt verbindliche Regelung zur Minderung von Leerlaufverlusten

Kurz vor der Sommerpause hat der Regelungsausschuss zur Energieverbrauchskennzeichnung und zum Ökodesign energiebetriebener Produkte am 7. Juli 2008 den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Begrenzung der Stromverluste im Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand von Büro- und Haushaltgeräten als erste Durchführungsmaßnahme zur Ökodesign-Richtlinie (Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie, EbP-RL) beschlossen. Im Jahr 2020 ist in der EU aufgrund dieser Maßnahme mit einer Minderung der Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) auf 14 Milliarden kWh zu rechnen. Dies entspricht einer Minderung von 14 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Ein Jahr nach Inkrafttreten - voraussichtlich 2010 - dürfen dann Haushalts- und Bürogeräte nicht mehr als 1 Watt oder 2 Watt im Fall einer zusätzlichen Informationsanzeige im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand verbrauchen. Nach weiteren 3 Jahren sinken die Grenzwerte für diesen Zustand auf 0,5 Watt bzw. 1 Watt. Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind weitere nennenswerte Einsparungen in EDV-Netzen und durch 0-Watt-Schaltungen möglich.

Mit der ersten Sitzung hat sich der Ausschuss zur Energieverbrauchskennzeichnung und zum Ökodesign energiebetriebener Produkte konstituiert. Er besteht aus den Vertretern der Mitgliedsstaaten unter dem Vorsitz der EU-Kommission und beschließt die Entwürfe zu Durchführungsmaßnahmen unter der Ökodesign-Richtlinie, bevor sie dem EU-Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt werden.

Text des Verordnungsentwurfs unter http://www.ebpg.bam.de/de/produktgruppen/ (Produktlos 6)
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BAM unter http://www.bam.de/de/aktuell/presse/pressemitteilungen/pm_2008/pm9_2008.htm und der Pressemitteilung des UBA unter http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2008/pd08-054.htm

Autor: BAM - Dr. Floris Akkerman



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