Kontrolle der Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgroßgeräten
Kaufkriterium Energieeffizienz
Bis zu 45 Prozent des Stromverbrauchs in privaten Haushalten in Deutschland sind auf den Betrieb von Kühlschrank, Waschmaschine, Backofen & Co. zurückzuführen.
Zur Nutzung der enormen Energiesparpotenziale in diesem Bereich sind zum einen attraktive Angebote von Herstellern und Händlern an effizienten Haushaltsgeräten notwendig. Zum anderen müssen jedoch neben dem Anschaffungspreis auch der Energieverbrauch und damit die Folgekosten über die gesamte Lebensdauer eines Geräts zu einem wesentlichen Kaufkriterium werden. Dazu benötigen Konsumenten objektive, vergleichbare und leicht zugängliche Orientierungshilfen. Sie müssen ohne großen Aufwand erkennen können, ob ein vermeintliches Schnäppchen über die Jahre gesehen teurer ist als ein effizientes Gerät mit einem etwas höheren Kaufpreis. Eine Schärfung des Bewusstseins der Käufer für die Betriebskosten von Haushaltsgeräten bildet wiederum einen Anreiz für Produzenten und Händler, vermehrt energieeffiziente Geräte zu entwickeln und offensiv zu vermarkten.
Gesetzliche Kennzeichnungspflicht
Nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG), der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 92/75/EWG müssen größere Elektrohaushaltsgeräte nach einem standardisierten Messverfahren einer Energieeffizienzklasse auf einer Skala von A (= niedriger Energieverbrauch) bis G (= hoher Energieverbrauch) zugeordnet werden. Dies gilt für Kühl- und Gefriergeräte und deren Kombinationen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Elektrobacköfen, Raumklimageräte und Lampen. Für die effizientesten Kühl- und Gefriergeräte ist diese Skala zwischenzeitlich um die beiden Klassen A+ und A++ erweitert worden.
Die Gerätehersteller sind verpflichtet, den Händlern für jedes Gerät einen Datenstreifen mitzuliefern, der auf ein farbiges Grundetikett (kostenlos erhältlich unter HYPERLINK "http://www.eu-label.de") aufgeklebt wird. Aus diesem kombinierten Energielabel ergeben sich anschaulich die jeweilige Energieeffizienzklasse sowie weitere relevante Angaben wie z.B. Strom- und Wasserverbrauch. Dieses europaweit einheitliche Energielabel muss für den Kunden stets deutlich sichtbar an Vorder- oder Oberseite der kennzeichnungspflichtigen Geräte angebracht werden. Auch im Versand- und Internethandel müssen Verbraucher über die entsprechenden Angaben zur Energieeffizienz informiert werden.
Unzureichender Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung
Im Sommer 2005 begann die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit der Vor-Ort-Überprüfung der Energieverbrauchskennzeichnung bei Elektrohandelsketten. In den folgenden Jahren wurden diese stichprobenmäßigen Testbesuche auf Einrichtungshäuser und größere Küchenstudios erweitert. Dabei wurden vielfach große Defizite hinsichtlich der Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgroßgeräten festgestellt. So waren in zahlreichen Geschäften etliche Geräte gar nicht gekennzeichnet, andere nur mit Datenstreifen, aber ohne farbiges Grundetikett. Dadurch fehlen Verbrauchern entscheidende Informationen zur Beurteilung der Energieeffizienz der Geräte. Die DUH machte alle betroffenen Unternehmen auf die Defizite aufmerksam und bat um Bestätigung, dass künftig eine korrekte Energieverbrauchskennzeichnung erfolgt.
Es ist Sache der jeweiligen Ministerien der Bundesländer, die ordnungsgemäße Umsetzung der EnVKV zu regeln und Vollzugsbehörden vor Ort zu benennen. Die DUH hat seit 2006 mehrfach Anfragen an die zuständigen Wirtschafts- und Umweltministerien der Länder bezüglich der Umsetzung und Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften gestellt. Zunächst ging es darum, inwieweit Zuständigkeiten bereits geregelt und Vollzugsbehörden benannt sind. Später wurde nach bereits erfolgten Kontrollen seitens der Behörden vor Ort, deren Ergebnissen sowie der Art des Vorgehens im Falle festgestellter Verstöße gefragt. Es zeigte sich, dass auch auf staatlicher Seite sehr viel stärkere Anstrengungen zur Umsetzung der EnVKV unternommen werden müssen. In vielen Bundesländern sind die Zuständigkeiten noch immer nicht geregelt, keine Vollzugsbehörden benannt oder diese nicht aktiv tätig. Das bedeutet, dass hier die Einhaltung der EnVKV durch die zuständigen staatlichen Stellen faktisch nicht überprüft wird. Wenn Deutschland „Energieeffizienzweltmeister“ werden soll, bedarf es hier dringend weiterer Aktivitäten von Politik und Verwaltung. Es kann nicht sein, dass seit Jahren bestehende rechtliche Vorgaben, die einen Beitrag zum Klima- und Verbraucherschutz leisten, ignoriert und nicht oder allenfalls unzureichend umgesetzt werden.
Ausweitung der Kontrollen im Rahmen der Kampagne „EnergieEffizienz – jetzt!“
Angesichts unzureichender staatlicher Kontrollen intensiviert die DUH im Rahmen der Kampagne „EnergieEffizienz – jetzt!“ ihre Überprüfung der Energieverbrauchskennzeichnung großer Haushaltsgeräte. Nachdem inzwischen deutliche Fortschritte in der Kennzeichnung solcher Geräte in Elektrohandelsketten erreicht wurden, liegt das Augenmerk nun verstärkt auf Einbaugeräten in Einrichtungshäusern und großen Küchenstudios, wo es weiterhin eklatante Defizite gibt.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Baumärkte und andere Verkaufsstellen von Raumklimageräten. Gerade bei dieser in der Regel sehr energieintensiven Geräteklasse wird die vorgeschriebene Energieeffizienzkennzeichnung in den betroffenen Märkten oft ignoriert. Erfreulich ist jedoch, dass inzwischen einige Hersteller von Raumklimageräten die entsprechenden Energielabel direkt auf die Verpackung drucken. Dadurch sind Verbraucher nicht mehr ausschließlich auf die Bereitschaft (bzw. gesetzliche Pflicht) der Märkte zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften angewiesen.
Da dem Online-Handel eine immer größere Bedeutung zukommt, überprüft die DUH zudem verstärkt Internet-Angebote von Haushalts- und Klimageräten. Einige der bislang betrachteten Seiten zeigten eine vorbildliche Umsetzung der Kennzeichnungspflicht, während anderen Anbietern die entsprechenden gesetzlichen Regelungen anscheinend völlig unbekannt sind.
Begleitend informiert die DUH gemeinsam mit ihren Projektpartnern die Öffentlichkeit durch Pressekonferenzen und -meldungen über Mängel und Fortschritte hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Energieeffizienzkennzeichnung. Auch die politische Lobbyarbeit setzen wir fort, um Politik und Verwaltung zur Wahrnehmung ihrer Pflichten zur Umsetzung und Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften zu bewegen.